
Beglaubigte Übersetzungen
Wenn Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, können Sie eine offizielle Übersetzung anfordern.
Wichtig ist dabei: Im meisten Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung nicht nötig.
Falls Sie z.B. für einen ausländischen Arbeitsplatz eine Übersetzung eines Zeugnisses oder anderer Dokumente benötigen, ist im allgemeinen eine offizielle Übersetzung ausreichend.
Was ist eine offizielle Übersetzung?
Eine Übersetzung, versehen mit Klausel und Zertifikat. Das Zertifikat bescheinigt, dass der Text des Originaldokuments und die Übersetzung angesichts ihres Inhalts vollständig übereinstimmen.
Beglaubigte Übersetzung
Wer ist berechtigt, für welche Dokumente?
Laut Dekret des Ministerrates 24/1986. (26. Juni) über professionelle Übersetzung und Dolmetschen:
„Qualifizierte Übersetzer und Übersetzer-Überprüfer sind auch berechtigt, eine beglaubigte Übersetzung eines Auszugs aus dem Unternehmensregister sowie der Daten und Firmendokumente, die in das Unternehmensregister eingetragen werden sollen, in eine der Amtssprachen der Europäischen Union zu fertigen.”
Im Fall von sonstigen Dokumenten ist mit der Aufnahmeeinrichtung oder Institution zu klären, ob das Dokument beglaubigt übersetzt werden muss. Falls dass der Fall ist, muss man sich an das OFFI (Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen) wenden.

Welche Dokumente können offiziell übersetzt werden?
- Kontoauszüge
- Bilanzen
- Verträge
- Bewerbungsunterlagen
- Zeugnisse, Diplome
- Gründungsverordnungen
- Unterschriftsproben
- Medizinische Befunde
- Medizinische Abschlussberichte
- Ärztliche Atteste
- Strafregisterauszüge, usw.


Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer offiziellen Übersetzung?
Formal gibt es keinen Unterschied zwischen ihnen, da sowohl die beglaubigte als auch die offizielle Übersetzung einen Stempel und eine Klausel auf dem übersetzten Dokument haben, die den Ursprung der Übersetzung bescheinigt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass angegeben wird, ob die Übersetzung beglaubigt oder offiziell ist.
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